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Genossenschaften gehören ihren Mitgliedern
Genossenschaften sind Vereine, die ihre Mitglieder durch einen gemeinsamen
Geschäftsbetrieb wirtschaftlich fördern wollen. Dementsprechend sind
Wohnungsbaugenossenschaften Vereine zur Herstellung von Wohnungen, die von den Mitgliedern
selbst genutzt werden.
Seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts schließen sich Menschen in
Wohnungsbaugenossenschaften zusammen, um aus eigener Kraft ihre Wohnsituation nachhaltig
zu verbessern. Durch den seit der Anfangszeit bestehenden Dreiklang von Sparen, Bauen und
Wohnen entwickeln Mitglieder in ihren Genossenschaften gemeinsam mit von ihnen
beauftragten bzw. angestellten Fachleuten zum Beispiel aus der Wohnungswirtschaft oder aus
dem Bauwesen Lösungen, die auf ihre speziellen Wohn- und Lebensbedürfnisse
zugeschnitten sind.
Einzig und allein die Mitglieder entscheiden in ihren Genossenschaften, wie das
genossenschaftliche Wohnen weiterzuentwickeln ist. Grundvoraussetzung hierzu ist die
Unabhängigkeit der Genossenschaften. Nur wenn jede Bevormundung von außen
ausgeschlossen ist, können sich die genossenschaftlichen Grundprinzipien der Selbsthilfe , Selbstverwaltung und Selbstverantwortung entfalten, und die Genossenschaft können die Interessen ihrer Mitglieder
uneingeschränkt vertreten. ô
Diese Grundprinzipien sind heute noch genauso aktuell wie vor hundert Jahren: Durch sie
sind Genossenschaftsmitglieder besser gestellt als jeder Mieter, und mit ihrer Hilfe
sichern die Mitglieder sich und ihren Familien langfristig gutes und preisgünstiges
Wohnen in intakten Nachbarschaften.
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