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Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung
Die genossenschaftlichen Grundprinzipien
Jedes Mitglied leistet durch die Übernahme von Geschäftsanteilen seinen Beitrag
zum Eigenkapital der Genossenschaft. Diese Selbsthilfe ist die Voraussetzung dafür,
dass die Genossenschaft ihr Leistungsangebot dauerhaft kostengünstig bereitstellen
kann. Die Höhe der Anteile ist je nach den Bedürfnissen der Mitglieder in den
einzelnen Genossenschaften unterschiedlich festgelegt.
Die Selbstverwaltung schließt aus, dass die Genossenschaft Weisungen von
Außenstehenden unterworfen wird. Vielmehr bestimmen die Mitglieder als
Eigentümer allein über die Belange der Genossenschaft. Das bedeutet aber auch,
dass sie in der Selbstverantwortung stehen und für die Entscheidungen, die sie selbst
bzw. der von ihnen bestellte Vorstand getroffen haben, auch selbst einstehen müssen.
Durch diese genossenschaftlichen Grundprinzipien ist das Wohnen in Genossenschaften nicht
nur eine ansprechende Alternative zum Wohnen in der Mietwohnung, sondern auch zum
Individualeigen-
tum. Indem die Mitglieder gemeinsam mit den
anderen Mitgliedern selbstbestimmtes Wohnen verwirklichen, leben sie als
Miteigentümer im gemeinschaftlichen Eigentum und verschaffen sich insbesondere
Mietern gegenüber einen dauerhaften Vorteil.
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