Wohnen-in-Genossenschaften.de
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Förderung des genossenschaftlichen Eigentums

Genossenschaftliches Eigentum ist gemeinschaftlich genutztes Privateigentum der Mitglieder und kein Eigentum zweiter Klasse. Deshalb fordern Wohnungsbaugenossenschaften seit vielen Jahren, dass der Erwerb von Genossenschaftsanteilen mit dem Erwerb von Individualeigentum gleichgestellt und dementsprechend genau so steuerlich gefördert wird.

Der Staat verweigert jedoch den bestehenden Genossenschaften diese Gleichstellung. Schlimmer noch: Er diskriminiert sie. So wurde 1995 beschlossen, nur Neugründungen solcher Genossenschaften zu fördern, die in ihrer Satzung die Möglichkeit vorsehen, dass das genossenschaftliche Gemeinschaftseigentum in Individualeigentum umgewandelt werden kann. Hierzu genügt die einfache Mehrheit der Wohnungsnutzer eines Hauses, um diese Wohnungen in Einzeleigentum aufzuteilen. Die Selbstverwaltungsgremien der Genossenschaft können hierauf keinen Einfluss nehmen.

Durch diese Vorgaben, die den Solidargedanken beschränken und einschnüren, lassen sich die Vorteile des genossenschaftlichen Wohnens jedoch nicht mehr realisieren. Die Genossenschaft wird nur als zeitlich befristetes Hilfsmittel benutzt, um Individualeigentum zu schaffen. Der generationsübergreifende Charakter der bestehenden Wohnungsbaugenossenschaften und damit die Wohnsicherheit für alle Mitglieder gehen verloren. Der Verein "Wohnen in Genossenschaften" fordert daher, die steuerliche Förderung des Erwerbs von Geschäftsanteilen auf alle Genossenschaften auszudehnen.