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Förderung des genossenschaftlichen Eigentums
Genossenschaftliches Eigentum ist gemeinschaftlich genutztes Privateigentum der Mitglieder
und kein Eigentum zweiter Klasse. Deshalb fordern Wohnungsbaugenossenschaften seit vielen
Jahren, dass der Erwerb von Genossenschaftsanteilen mit dem Erwerb von Individualeigentum
gleichgestellt und dementsprechend genau so steuerlich gefördert wird.
Der Staat verweigert jedoch den bestehenden Genossenschaften diese Gleichstellung.
Schlimmer noch: Er diskriminiert sie. So wurde 1995 beschlossen, nur Neugründungen
solcher Genossenschaften zu fördern, die in ihrer Satzung die Möglichkeit
vorsehen, dass das genossenschaftliche Gemeinschaftseigentum in Individualeigentum
umgewandelt werden kann. Hierzu genügt die einfache Mehrheit der Wohnungsnutzer eines
Hauses, um diese Wohnungen in Einzeleigentum aufzuteilen. Die Selbstverwaltungsgremien der
Genossenschaft können hierauf keinen Einfluss nehmen.
Durch diese Vorgaben, die den Solidargedanken beschränken und einschnüren,
lassen sich die Vorteile des genossenschaftlichen Wohnens jedoch nicht mehr realisieren.
Die Genossenschaft wird nur als zeitlich befristetes Hilfsmittel benutzt, um
Individualeigentum zu schaffen. Der generationsübergreifende Charakter der
bestehenden Wohnungsbaugenossenschaften und damit die Wohnsicherheit für alle
Mitglieder gehen verloren. Der Verein "Wohnen in Genossenschaften" fordert
daher, die steuerliche Förderung des Erwerbs von Geschäftsanteilen auf alle
Genossenschaften auszudehnen.
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