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Wohnungspolitische Erklärung
Genossenschaften sind anders
Die Wohnungspolitische Erklärung des VdW Rheinland Westfalen

Seit dem Wegfall der staatlich vorgegebenen Gemeinnützigkeitsbindung zum 1. Januar 1990 ist die Ausgangslage für die Anforderungen an die ehemals gemeinnützige Wohnungswirtschaft stark verändert worden. In ihrer wohnungspolitischen Erklärung vom Mai vergangenen Jahres haben deshalb die Wohnungsunternehmen im Verband der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen die heutigen Aufgabenstellungen für die verschiedenen Unternehmensformen umrissen.

Während sich darin die industrieverbundenen Unternehmen eindeutig zu den Unternehmenszielen des jeweiligen Konzerns und dem Prinzip der Gewinnmaximierung bekennen müssen, stehen die Unternehmen der öffentlichen Hand unter dem Druck, durch den Verkauf ihrer Bestände zur Sanierung der öffentlichen Haushalte beitragen zu müssen. Demnach sind beide Unternehmensformen den Renditeerwartungen ihrer Anteilseigener ausgesetzt.


Bei Genossenschaften sind die Mitglieder die alleinigen Eigentümer der genossenschaftlichen Unternehmung. Das ist die Sicherheit dafür, dass der Verkauf genossenschaftlicher Wohnungsbe-
stände ohne die Zustimmung der Selbstverwal-
tungsorgane und der betroffenen Mitglieder nicht möglich ist. Damit unterscheiden sich die Genossenschaften grundlegend von den anderen Unternehmensformen. Anders als bei ihnen kommt der wirtschaftliche Erfolg einer Genossenschaft ausschließlich den selbst nutzenden Mitgliedern zu Gute und garantiert so generationsübergreifend die größtmögliche Wohnsicherheit.