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Genossenschaften sind anders
Die Wohnungspolitische Erklärung des VdW Rheinland Westfalen
Seit dem Wegfall der staatlich vorgegebenen Gemeinnützigkeitsbindung zum 1. Januar
1990 ist die Ausgangslage für die Anforderungen an die ehemals gemeinnützige
Wohnungswirtschaft stark verändert worden. In ihrer wohnungspolitischen
Erklärung vom Mai vergangenen Jahres haben deshalb die Wohnungsunternehmen im Verband
der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen die heutigen Aufgabenstellungen für die
verschiedenen Unternehmensformen umrissen.
Während sich darin die industrieverbundenen Unternehmen eindeutig zu den
Unternehmenszielen des jeweiligen Konzerns und dem Prinzip der Gewinnmaximierung bekennen
müssen, stehen die Unternehmen der öffentlichen Hand unter dem Druck, durch den
Verkauf ihrer Bestände zur Sanierung der öffentlichen Haushalte beitragen zu
müssen. Demnach sind beide Unternehmensformen den Renditeerwartungen ihrer
Anteilseigener ausgesetzt.
Bei Genossenschaften sind die Mitglieder die alleinigen Eigentümer der
genossenschaftlichen Unternehmung. Das ist die Sicherheit dafür, dass der Verkauf
genossenschaftlicher Wohnungsbe-
stände ohne die Zustimmung der Selbstverwal-
tungsorgane und der betroffenen Mitglieder nicht möglich ist. Damit unterscheiden
sich die Genossenschaften grundlegend von den anderen Unternehmensformen. Anders als bei
ihnen kommt der wirtschaftliche Erfolg einer Genossenschaft ausschließlich den
selbst nutzenden Mitgliedern zu Gute und garantiert so generationsübergreifend die
größtmögliche Wohnsicherheit.
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