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Beitragsordnung

1.Der Jahresbeitrag für ein Mitglied gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 der Satzung des Vereins "Wohnen in Genossenschaften e.V." beträgt 130 Euro.

2.Sofern es sich bei dem Mitglied um eine Wohnungsgenossenschaft handelt, erhöht sich der Jahresbeitrag aus Nr. 1 um 0,26 Euro pro eigene Wohnung und kann freiwillig selbst höher festgesetzt werden. Bemessungsgrundlage für den Jahresbeitrag aus Nr. 2 ist der Wohnungsbestand am 31.12. des Vorjahres.

Vorstehende Beitragsordnung wurde von der Gründungsversammlung am 10.12.2001 in Münster beschlossen.

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